Dies ist ein Kurzartikel. Mehr zur vorzeitigen Pensionierung finden Sie hier.
Ein Vorbezug der AHV-Rente ist frühestens 2 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich. D.h., bei Frau ab 62 und bei Männer ab 63. Wenn jemand bereits früher pensioniert wird, hat er deswegen eine Rentenlücke, da er nur die Rente aus der Pensionskasse erhält. Bei einer Frühpensionierung ist es zudem wichtig, dass in den Jahren bis zum Bezug der AHV Rente weiterhin AHV-Beiträge einbezahlt werden. Ansonsten ist die AHV-Rente am Schluss tiefer.