Arbeitgeber freundliche Lehrbücher sagen zu Unrecht, dass Zwangsferien jetzt zulässig sind. Das ist nicht gesetzeskonform. Der Arbeitnehmer muss angehört werden, bevor Ferien festgelegt werden. Er hat einen Anspruch auf drei Monate Vorlaufzeit, um die Ferien zu planen. Zudem muss er sie mit der Familie koordinieren können. Somit sind kurzfristige Zwangsferien nicht erlaubt.
Wie die Gerichte entscheiden werden, ist aber unbekannt. Es bleibt das Risiko, dass die jetzige Situation trotz des Gesetzeswortlauts anders beurteilt wird. Das bedeutet aber gleichzeitig auch, dass Zwangsferien für den Arbeitgeber ein Risiko darstellen. Der Arbeitgeber läuft Gefahr, dass die angeordneten Ferien nicht vom Ferienguthaben des Arbeitnehmers abgezogen werden.
Erlaubt sind dagegen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen, inklusive Änderungskündigungen, um einen tieferen Lohn durchzusetzen. Zudem kann Kurzarbeit beantragt werden bei der Arbeitslosenkasse.