Radio 1 mit Marc Schmid, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht

Interview am Radio 1 zum Sechseläuten 2021

Das Radio 1 hat sich bei Rechtsanwalt Marc Schmid erkundigt, ob der Montagnachmittag in der Stadt Zürich für Arbeitnehmer arbeitsfrei bleibt, obwohl das Sechseläuten 2021 wegen Covid-19 nicht stattfinden konnte.

Das Sechseläuten ist kein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, den Tag wie ein Feiertag, bzw. einen Sonntag zu behandeln. Mit anderen Worten dürfen Arbeitgeber verlangen, dass Arbeitnehmer an diesem Tag arbeiten. Es ist gleich wie die Brücke am Freitag nach Auffahrt.

Allerdings kann es sein, dass Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf einen freien Nachmittag haben. So ist beispielsweise in einigen Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen, dass alle Arbeitnehmer am Nachmittag des Sechseläutens frei haben.

Ferner ist es möglich, im Arbeitsvertrag, bzw. im dazu gehörigen Reglement sich als Arbeitgeber zu verpflichten, den Mitarbeitern am Tag des Sechseläutens freizugeben. Dies ist beispielsweise bei Banken in Zürich regelmässig der Fall.

Wer bei der Stadt Zürich angestellt ist, hat gemäss den Anstellungsbedingungen am Nachmittag des Sechseläutens frei. Dies gilt auch für die Mitarbeiter des Kantons Zürich, sofern sie auf dem Gebiet der Stadt Zürich ihren Arbeitsplatz haben. Kantonsangestellte die in Winterthur arbeiten, profitieren folglich nicht vom Sechseläuten.

Sofern alle diese Ausnahmen nicht vorliegen, ist noch zu beachten, wie der Betrieb das Sechseläuten in den letzten Jahren behandelte. Wurde immer ein freier Nachmittag gewährt, dann durften die Mitarbeiter davon ausgehen, dass das auch dieses Jahr gilt. Dennoch waren die Arbeitgeber in dieser Situation grundsätzlich frei, das Sechseläuten als freier Nachmittag für dieses Jahr und die Zukunft wieder zu streichen. Voraussetzung ist aber, dass dies rechtzeitig angekündigt wurde. Am Montagvormittag des Sechseläutens die Mitarbeiter damit zu überraschen, das am Nachmittag gearbeitet werden muss, wäre demnach nicht zulässig gewesen.