Wir helfen Betroffenen rechtlich und menschlich
So unterstützen wir Sie als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht
Als Betroffene sind Sie oft emotional belastet, fühlen sich hilflos oder haben Angst vor beruflichen Konsequenzen. Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur rechtlich den Rücken zu stärken, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen.


Wir bieten Ihnen:
- Vertrauliche Erstberatung, in der wir Ihre Situation umfassend einschätzen
- Prüfung von Beweisen und Dokumentationen (E-Mails, Mobbing-Tagebuch etc.)
- Strategieberatung – vom Gespräch mit dem Arbeitgeber bis hin zu gerichtlichen Schritten
- Aussergerichtliche Verhandlungen, falls eine Lösung im Dialog möglich ist
- Prozessvertretung, wenn Ihre Rechte konsequent durchgesetzt werden müssen
Unser Ziel ist klar: Ihre psychische und berufliche Entlastung.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie vermuten, gemobbt zu werden oder bereits unter schwerwiegenden Schikanen leiden, sollten Sie frühzeitig handeln. Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – diskret und unverbindlich.
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Möglichkeiten und entwickeln mit Ihnen gemeinsam den besten Weg aus der Situation.Sie sind nicht allein. Wir helfen Ihnen, wieder frei und selbstbestimmt zu arbeiten.
Sie werden gemobbt? Lassen Sie sich das nicht länger gefallen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist für viele Betroffene ein schleichender, aber tiefgreifender Angriff auf ihre Würde, ihre Gesundheit und ihr berufliches Selbstverständnis. Wer täglich ausgegrenzt, herabgewürdigt oder ungerecht behandelt wird, erlebt enormen seelischen Druck und häufig das Gefühl der Ohnmacht.
Doch: Sie haben Rechte – und Sie haben Möglichkeiten. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen. Vertraulich, sensibel und mit der juristischen Klarheit, die Sie in einer belastenden Situation brauchen.
Was genau ist Mobbing – und wie erkennt man es?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit ist Mobbing. Das Schweizer Arbeitsrecht kennt keine genaue Definition von Mobbing am Arbeitsplatz. Das Bundesgericht beschreibt Mobbing als systematisches, feindliches und über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz ausgegrenzt, isoliert oder gar komplett davon entfernt werden soll (vgl. BGE 8C_446/2010 E. 4.1).
Typische Formen von Mobbing können sein:
- Beleidigungen und entwürdigende Kommentare
- Verbreitung von Gerüchten oder unwahren Behauptungen
- Isolation: Ausschluss von Besprechungen, Pausen oder Kommunikation
- Fortlaufende ungerechtfertigte Kritik an der Arbeit
- Zuteilung unsinniger Aufgaben oder gezielte Überforderung
- Öffentliche Blossstellung, Demütigungen oder Lächerlichmachung
- Androhung von körperlicher Gewalt, Tätlichkeiten, sexueller Belästigung
Die Folgen sind oft gravierend: Depressionen, Schlafstörungen, Angstzustände, innere Kündigung – und nicht selten der Verlust des Arbeitsplatzes.
Geht Mobbing vom Arbeitgeber aus, spricht man von Bossing.
Was können Sie rechtlich gegen Mobbing tun?
Das Arbeitsrecht kennt kein eigenes „Mobbing-Gesetz“, aber: Mobbing ist rechtlich angreifbar – durch verschiedene gesetzliche Regelungen, insbesondere durch das Gleichstellungsgesetz (GlG), das Obligationenrecht (OR) sowie das Arbeitsgesetz (ArG).
Sie haben unter anderem Anspruch auf:
- Unterlassung der Mobbinghandlungen
- Schadensersatz und bei schweren Fällen Genugtuung
- Abmahnung oder Versetzung der mobbenden Person
- fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Strafrechtliche Rechtsbehelfe, insbesondere bei Tätlichkeiten, Ehrverletzungen und sexueller Belästigung.
Besonders wichtig: Die Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers umfasst auch den Schutz vor Mobbing. Gemäss Art 328 OR hat der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Insbesondere muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass keine Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz stattfinden.
Um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen kann der Arbeitgeber auf verschiedene Schutzmassnahmen zurückgreifen, wie z.B.:
- Untersuchung der Vorwürfe durch interne Abklärungen oder externe Fachstellen
- Aufstellen von Verhaltensregeln
- Ergreifung von Massnahmen gegen die mobbende Person, wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigung
- Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der betroffenen Person, z.B. durch Freistellung, Mediation oder interne Umplatzierung
Wenn Sie von Mobbing betroffen sind und Ihr Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, können Sie
- die Missstände dokumentieren (Mobbing-Tagebuch, Zeugen, E-Mails sichern etc.)
- eine Meldung machen (intern oder an eine zuständige Fachstelle)
- anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um arbeitsrechtliche Schritte und zivilrechtliche Ansprüche prüfen zu lassen