

Geldwäschereiverfahren
Wir verteidigen und beraten regelmässig natürliche Personen, Unternehmen sowie Finanzintermediäre im Zusammenhang mit Geldwäschereiverdachtsfällen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in Verfahren betreffend Beschlagnahmen, Kontosperren, Einziehungen, Ersatzforderungen sowie in der Begleitung von Zwangsmassnahmen durch Strafverfolgungsbehörden.
Prävention und Beratung
Geldwäschereibestimmungen sind in der Schweiz streng geregelt und werden durch FINMA und Strafverfolgungsbehörden konsequent überwacht. Wir unterstützen Finanzintermediäre, Banken, Vermögensverwalter und Unternehmen beim Aufbau und bei der Überprüfung interner Geldwäscherei-Compliance-Systeme, bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten sowie bei der Abklärung von Meldepflichten nach GwG.
Verwaltungsstrafrecht und Aufsichtsverfahren
Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Eidgenössischen Zollverwaltung, vor Strafverfolgungsbehörden sowie vor Aufsichtsorganisationen im Bereich der Finanzintermediäre (z.B. SRO). Auch im internationalen Kontext begleiten wir Abklärungen und Verfahren, insbesondere im Rahmen von Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren.
Typische Fragestellungen im Bereich Geldwäscherei
- Verdachtsmeldungen und Umgang mit MROS (Money Laundering Reporting Office Switzerland)
- Melde- und Dokumentationspflichten gemäss GwG
- Organhaftung und persönliche Verantwortung von Verwaltungsräten
- Prävention und Aufbau von internen Kontrollsystemen
- Umgang mit eingefrorenen Konten und beschlagnahmten Vermögenswerten
- Internationale Bezüge und Rechtshilfeverfahren
Krisensituationen und Notfälle
Wurde Ihr Konto gesperrt oder beschlagnahmt? Haben Sie eine Vorladung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei erhalten? Steht Ihr Unternehmen im Fokus von Aufsichtsbehörden oder Strafverfolgern? In solchen Situationen ist es entscheidend, unverzüglich anwaltliche Unterstützung beizuziehen, um die richtigen Schritte einzuleiten und Fehler zu vermeiden.
Das Recht auf anwaltliche Unterstützung
Jede betroffene Person hat das Recht, sofort einen Anwalt beizuziehen, um die eigenen Interessen zu schützen. Wir stellen sicher, dass unüberlegte Aussagen vermieden werden, die Verteidigungsstrategie klar abgestimmt ist und eine „Waffengleichheit“ gegenüber den Behörden hergestellt wird.
Marc Schmid, Silvan Fischer und Nina Bodenstein aus Zürich stehen Ihnen im Bereich Geldwäscherei von der Prävention bis zur Verteidigung zur Seite – sowohl bei internen Abklärungen als auch in komplexen nationalen und internationalen Verfahren.
Schwerpunkte
- Strafverteidigung in Geldwäschereiverfahren
- Beratung von Finanzintermediären nach GwG
- Prävention und interne Kontrollsysteme
- Schulungen für Verwaltungsräte und Mitarbeitende
- FINMA- und SRO-Verfahren
- MROS-Meldungen und Verdachtsabklärungen
- Internationale Rechtshilfe und Auslieferung
- Beschlagnahme, Einziehung und Kontosperren