Sportmanagement & Sportrecht

Rechtsanwalt Marc Schmid, MLaw, CAS Sportmanagement HSG.

FIFA Football Tribunal / Fussballgericht

RA Marc Schmid hat Sportrecht an der Universität Neuchâtel und Sportmanagement an der HSG studiert. Er vertritt Spieler, Trainer, Agenten und Vereine vor dem FIFA Football Tribunal. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er dabei insbesondere auf Streitigkeiten über Lohn und Bonusfragen spezialisiert.

Die Parteien dürfen vor dem Fussballgericht einen Vertreter dazu ermächtigen, im Verfahren in ihrem Namen zu handeln. Bei der Rechtsanwendung und Rechtsprechung wendet das Fussballgericht die FIFA-Statuten und FIFA-Reglemente an und zieht dabei alle massgebenden nationalen Vereinbarungen, Gesetze und/oder Tarifverträge sowie die Besonderheit des Sports in Erwägung (vgl. Art. 3 der Verfahrensordnung).

Verfahren vor dem Fussballgericht, bei denen mindestens eine der Parteien ein Spieler, Trainer, Fussballvermittler oder Spielvermittler ist, sind kostenlos. Bei allen anderen Arten von Verfahren (z. B. Streitfälle zwischen Vereinen) werden Verfahrenskosten erhoben. Die Anwaltskosten sind separat und unabhängig davon zu bezahlen.

Ein Entscheid des Fussballgerichts kann binnen 21 Tagen ab Mitteilung der Begründung des Entscheids beim Sportschiedsgericht (CAS) angefochten werden (vgl. Art. 57 Abs. 1 der FIFA-Statuten).

Das FIFA-Generalsekretariat darf Entscheide des Fussballgerichts oder CAS-Urteile zu angefochtenen Entscheiden des Fussballgerichts auf legal.fifa.com veröffentlichen. Bei Entscheiden, die vertrauliche Informationen enthalten, dürfen die Parteien bei der FIFA binnen fünf Tagen ab Mitteilung der Begründung des Entscheids die Veröffentlichung einer anonymisierten oder redigierten Fassung beantragen (vgl. Art. 17 Abs. 1 und 2 der Verfahrensordnung).

Vertragsverhandlungen, Vermarktung, Sportrecht

Sportrecht regelt als Querschnittsdisziplin aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht die Rechte von oder gegenüber Sportverbänden oder Sportlern.

Sie sind Fussballspieler oder sonst Sportler? Oder eine Sportorganisation, wie z.B. ein Eishockeyclub? Ich habe Sportrecht an der Universität Neuchâtel und Sportmanagement an der HSG in Kooperation mit dem FC Schalke 04 studiert.

Unter Erfolg verstehe ich, dass der einzelne Sportler und Funktionär in der Organisation als Individuum akzeptiert und gefördert wird. Der gemeinsame Nenner aller Spieler ist die Vision, die von allen mitgetragen wird. Z.B. „Wir wollen Weltmeister werden!“ Ich biete Ihnen Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Entwicklung des „magischen Dreiecks“ für Vereine, um erfolgreicher zu sein
    • Vision der Organisation
    • Strategie zur Zielerreichung
    • Erfolgsorientierte und freundliche Vereinskultur mit Förderung des Einzelnen
  • Arbeitsverträge mit Sportlern
  • Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, auch vor der FIFA
  • Unterstützung für Fussballer bei Vertragsverhandlungen mit Vereinen
  • Entwicklung Vorsorgestrategien für Sportler für die Zeit nach der Aktivkarriere
  • Social Media Strategie und Vermarktung einzelner Spielern sowie ganzer Vereine
  • Gründung und Organisation von Vereinen

Als Anwalt mit der entsprechenden Ausbildung im Bereich Sport kann ich Sie in den genannten Bereichen als Organisation und auch als einzelner Sportler weiterbringen.

Mir ist es wichtig, schnell und unkompliziert erreichbar zu sein. Zudem lege ich Wert auf ein Vertrauensverhältnis. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Sport spielt in der heutigen Wirtschaftswelt eine immer wichtiger werdende Rolle. Dabei geht es sowohl um finanzielle Interessen als auch um den Erhalt des guten Namens. Die Aushandlung von Sportverträgen und der Umgang mit neuen regulatorischen und disziplinarrechtlichen Herausforderungen erfordern eine professionelle Beratung durch erfahrene Sportrechtler.