Strafrecht

Anwalt für Strafrecht in Zürich und Zug

Marc Schmid ist spezialisiert auf Strafrecht und Mitglied beim Pikett Strafverteidigung

  • Delikte gegen das Vermögen (Betrug, Raub, Diebstahl, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, UWG, etc.)
  • Delikte gegen Leib und Leben (Körperverletzung, etc.)
  • Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenhandel)
  • Delikte gegen die sexuelle Integrität (sex. Nötigung, Pornografie, etc.)
  • Delikte gegen die Ehre (Beschimpfung, Verleumdung, etc.)

Wir vertreten Unternehmen, Geschäftsführungsmitglieder und andere Einzelpersonen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten behördlichen Ermittlungen, Vollstreckungsmassnahmen und internen Ermittlungen.

Wurde Ihr Zuhause oder Ihr Büro von der Polizei durchsucht? Man will Sie verhaften oder hat einen Verwandten oder Bekannten verhaftet? Sie werden einer Straftat verdächtigt? Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Oder sitzen Sie in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug? Dann wird es Ihnen empfohlen, sich von einem versierten Anwalt als Strafverteidiger vertreten zu lassen. 

Wenn Menschen oder Unternehmen in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten, bedürfen sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der qualifizierten Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger. Angesichts der massiven Eingriffsmöglichkeiten des Staates im Strafverfahren nimmt der Verteidiger im Interesse seiner Mandanten eine wichtige Schutz- und Kontrollfunktion wahr.

Wer beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben, hat gestützt auf die Strafprozessordnung das Recht, die Aussage zu verweigern und umgehend einen Anwalt einzuschalten. Es besteht jederzeit der Anspruch, frei mit dem Strafverteidiger zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der Verteidigungsstrategie auszutauschen. Dabei empfiehlt es sich, vorab vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um den Handlungsspielraum nicht durch unbedachte Aussagen einzuschränken. Der Strafverteidiger erhält umfassende Akteneinsicht, kann sämtlichen Einvernahmen beiwohnen und stellt sicher, dass zwischen Strafverfolgungsbehörde und beschuldigter Person juristische „Waffengleichheit“ besteht. Bei schweren Vorwürfen muss die Person sogar zwingend anwaltlich vertreten werden.

Marc Schmid aus Zürich ist von Anfang an für sie da. Er hilft Ihnen, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Zudem überprüft er Strafbefehle und erhebt Einsprache dagegen. Im ganzen Untersuchungsverfahren, Ermittlungsverfahren und Strafverfahren (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision, strafprozessuale Beschwerden und Beschwerden ans Bundesgericht) steht er Ihnen zur Seite.

Schwerpunkte

  • Ausschaffungen
  • Betäubungsmittelrecht (BetmG / Drogendelikte)
  • Betrug
  • Beziehungsdelikte
  • Compliance und strafrechtliche Gutachten
  • Gewaltdelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Tötungsdelikte
  • Urkundenfälschung
  • Verkehrsstrafrecht (SVG)
  • Vermögensdelikte
  • Wirtschaftsdelikte

Kosten

Die Kosten für die Vertretung werden entweder vom Staat oder direkt von den Mandanten übernommen. Dies hängt im Einzelfall davon ab, ob das Gesetz verlangt, dass eine Verteidigung bestellt wird. 

Dies ist nur bei schwereren Delikten der Fall. Zudem ist entscheidend, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Klientschaft aussehen. Ebenfalls beeinflusst wird die Kostenübernahme dadurch, ob schlussendlich ein Freispruch erreicht wird. 

Im Falle der Direktzahlung durch die Klientschaft wird eine Honorarvereinbarung getroffen. Es gibt keine negativen Überraschungen auf der Rechnung.