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NEU: Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionskasse bei Stellenverlust ab 58
Per 1. Januar 2021 tritt der neue Art. 47a BVG in Kraft. Er schreibt vor, dass Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr aus der Pensionskasse ausscheiden, auf eigenen Wunsch in der Pensionskasse weiterversichert bleiben können. Der versicherte Arbeitnehmer muss dann bis zur Pensionierung die ganzen Versicherungsprämien alleine bezahlen, d.h., Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Die wichtigste Einschränkung…