Wenn Ärzte ins Visier der Gesundheitsdirektion geraten

Anschuldigungen der Gesundheitsdirektion sind unangenehm für betroffene Ärzte. Die Gesundheitsdirektion kann Verfehlungen im Arztrecht mit Ermahnungen, Bussen und sogar Berufsverboten ahnden.

Wenn ein Schreiben der Gesundheitsdirektion eintrifft, können darin ernsthafte Vorwürfe enthalten sein. Zum Beispiel, dass nicht vorschriftsgemäss mit dem Patient abgerechnet wurde. Oder, dass die Arztgeschichte eines Patienten nicht geheim aufbewahrt wurde. Auch die Aufbewahrung von Medikamenten sowie die sorgfältige Reinigung der Instrumente kann Thema im Medizinrecht sein.

Nicht zu letzt kommt es auch vor, dass Patientinnen sich über sexuelle Übergriffe beschweren. In einem solchen Fall wird einerseits ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft geführt. Andererseits prüft die Gesundheitsdirektion, ob dem Arzt die Berufsausübung verboten werden muss. Im letztgenannten Fall ist es sehr wichtig, die beiden Verfahren strategisch zu koordinieren.

In allen Fällen, auch ohne ein laufendes Strafverfahren, ist es wichtig, die Anschuldigungen der Gesundheitsdirektion zu hinterfragen. Schreiben der Gesundheitsdirektion können parteiisch sein. Es entsteht dann der Eindruck, als ob eine Massnahme gegen den Arzt bereits beschlossen ist. Deswegen ist es als erstes erforderlich, dass alle Akten und insbesondere Patientenbeschwerden bei der Gesundheitsdirektion verlangt werden.

Es kann vorkommen, dass die Schreiben der Gesundheitsdirektion in rechtlicher Hinsicht unvollständig sind. Es werden z.B. Bundesgerichtsentscheide zitiert, die zwar auf den entsprechenden Fall anwendbar sind. Ausnahmen von diesem Entscheid, die auch wichtig wären, gehen jedoch unter.

Zudem sind meistens die von den Patienten erhobenen Vorwürfe irreführend. Das heisst, dass die Vorwürfe mit der Arztgeschichte abgeglichen werden müssen. Oftmals ergibt sich dann ein anderes Bild. Wichtig ist für Ärzte, dass erfolglose oder allenfalls sogar fehlerhafte Behandlungen nicht zu einer Massnahme der Gesundheitsdirektion führen. Die Patienten haben allfällige Schadenersatzansprüche auf dem Zivilweg gegen den Arzt geltend zu machen. Wenn ein Arzt jedoch regelmässig die Sorgfaltspflicht verletzt, kann die Gesundheitsdirektion zum Schluss kommen, dass der Arzt nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Anschliessend ist die Strategie für das weitere Vorgehen festzulegen. Meistens ist es sinnvoll, eine Stellungnahme für die Akten der Gesundheitsdirektion einzureichen und die Vorwürfe darin zu entkräften. So entsteht Jahre später bei der Durchsicht des Dossiers der Gesundheitsdirektion nicht der Eindruck, dass bereits früher Verfehlungen vorlagen. Auch ist es oft empfehlenswert, mit der Gesundheitsdirektion das Gespräch zu suchen.

Wenn Sie einen Anwalt suchen, der Sie bei Vorwürfen der Gesundheitsdirektion unterstützt, können Sie mich kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne.