

Wirtschaftsstrafrecht für Unternehmen und Führungspersonen
Wir verteidigen und beraten regelmässig Unternehmen, Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder und Mitarbeitende, die mit Vorwürfen im Bereich der Wirtschaftskriminalität konfrontiert sind. Wirtschaftsstrafverfahren sind hochkomplex und gehen oft mit massiven Reputations- und Vermögensrisiken einher. Wir kombinieren unsere spezialisierte Strafrechtskompetenz mit einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Typische Delikte im Bereich Wirtschaftskriminalität
- Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung
- Insiderhandel und Marktmanipulation
- Korruption und Bestechung
- Geldwäscherei und Sorgfaltspflichtverletzungen
- Steuerstrafrechtliche Vorwürfe
- Bilanz- und Buchführungsdelikte
- Wettbewerbs- und Kartellverstösse
Zwangsmassnahmen und Ermittlungen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Kontosperren, Siegelungen und Einziehungen. Unternehmen und Führungskräfte stehen in solchen Situationen häufig unter enormem Druck. Wir stellen sicher, dass sofort die richtigen Schritte eingeleitet werden, um Schaden zu begrenzen und die Verteidigung strategisch aufzubauen.
Interne Untersuchungen und Compliance-Schnittstelle
Immer häufiger leiten Unternehmen bei Verdachtsfällen interne Untersuchungen ein, bevor oder parallel zu staatlichen Ermittlungen. Wir begleiten solche Prozesse rechtlich, sorgen für die Wahrung der Rechte von Organen und Mitarbeitenden und stellen sicher, dass die Ergebnisse einer Untersuchung rechtssicher verwendet werden können. Gleichzeitig beraten wir bei der Verbesserung von Compliance-Systemen, um künftige Risiken zu minimieren.
Krisenmanagement
Wurde Ihr Unternehmen oder ein Mitglied der Geschäftsleitung von den Behörden kontaktiert? Liegt eine Vorladung vor oder ein Strafbefehl im Raum? Droht eine Einziehung von Unternehmensvermögen? In solchen Situationen ist es entscheidend, sofort anwaltliche Unterstützung beizuziehen, um Fehler zu vermeiden und die Interessen des Unternehmens wie auch der betroffenen Führungspersonen zu schützen.
Das Recht auf anwaltliche Unterstützung
Beschuldigte Personen haben das Recht, die Aussage zu verweigern und unverzüglich einen Anwalt beizuziehen. Wir stellen sicher, dass die Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gewahrt bleibt, unüberlegte Aussagen verhindert werden und die Verteidigungsstrategie professionell gesteuert wird.
Marc Schmid, Nina Bodenstein und Silvan Fischer aus Zürich vertreten regelmässig Unternehmen und Führungspersonen in Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität. Wir stehen Ihnen von der ersten Massnahme bis zum Abschluss des Verfahrens – einschliesslich Einsprache gegen Strafbefehle, Hauptverhandlungen, Berufungen und Beschwerden bis ans Bundesgericht – zur Seite.
Schwerpunkte
- Wirtschaftsstrafrecht für Unternehmen und Organe
- Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung
- Korruption, Bestechung & Geldwäscherei
- Insiderhandel & Marktmanipulation
- Steuerstrafrecht & Zollverfahren
- Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen & Einziehungen
- Interne Untersuchungen & Compliance-Beratung
- Prozessführung vor allen Instanzen