Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitnehmer & Arbeitgeber in Zürich, Zug und weiteren Kantonen

Marc Schmid hat den Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht absolviert und berät Arbeitnehmer bei Entlassungen und hilft ihnen, Lohn- und Bonusforderungen geltend zu machen sowie gute Arbeitszeugnisse zu erhalten. Ferner unterstützt er sie bei der Planung der Pensionierung.

KMUs und Unternehmer profitieren bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen sowie Personalreglementen und bei allen Fragen rund um die Sozialversicherungen sowie die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen. Auch bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen steht Marc Schmid Ihnen zur Seite. 

Kosten & Kontaktaufnahme

Die Kosten werden entweder von Mandanten selbst oder der Rechtsschutzversicherung getragen. Marc Schmid ist schnellstmöglich und auch in Krisensituationen für Sie da. Er steht Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und legt Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen ihm und seinen Mandanten.

Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung in sämtlichen Belangen, z.B.:

  • Arbeitsverträge und Reglemente, insb. für Kadermitarbeiter
  • Remote arbeiten und Home Office Fragen
  • Bonus-/Mitarbeiterbeteiligungspläne
  • Arbeitszeitfragen
  • Konkurrenzsituationen
  • Kündigungen und Aufhebungsverträge
  • Interne Untersuchungen
  • Restrukturierungen und Reorganisationen
  • Sozialpläne
  • Gesamtarbeitsverträge
  • Personalverleih und -vermittlung
  • Diskriminierungen und Konflikte am Arbeitsplatz

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind im Arbeitsalltag und im Arbeitsrecht nach wie vor von Bedeutung. Sie können über eine allfällige Neuanstellung entscheiden.

Bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen ist deshalb mit Sorgfalt vorzugehen. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend und gleichzeitig wahrheitsgetreu sein sowie bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Arbeitnehmer sollten die wirkliche Bedeutung von häufig gebrauchten Codierungen kennen.

Kündigungen

Bei der fristlosen Kündigung sagt das Gesetz, dass ein “wichtiger Grund” vorliegen müsse. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann darf. Was das konkret heisst und wann die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gegeben sind, prüfe ich für Sie gerne im Einzelfall.

Der Schutz von Arbeitnehmern bei einer missbräuchlichen Kündigung wurde durch das Bundesgericht in letzter Zeit ausgedehnt. Zu erwähnen ist dabei, dass es missbräuchlich ist, jemanden wegen seines Alters zu entlassen. Arbeitgeber müssen bei älteren Arbeitnehmern ein genaues Vorgehen beachten.

Gemäss dem Bundesgericht kann auch eine Kündigung nach einer Beschwerde eines Arbeitnehmers wegen Mobbing oder sexueller Belästigung missbräuchlich sein. In dem Zusammenhang ist das Gleichstellungsgesetz von Bedeutung. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, gegen Mobbing und sexuelle Belästigung angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen. Kommt der Arbeitgeber dieser Fürsorgepflicht nicht nach und entlässt stattdessen den/die betroffene Arbeitnehmer/in, kann er entschädigungspflichtig werden.

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, d.h. erfolgt eine Entlassung während einer Krankheit oder während der Schwangerschaft ist sie nichtig, d.h. sie wird so behandelt, wie wenn sie gar nie ausgesprochen worden wäre. Erfolgt eine Erkrankung oder eine Schwangerschaft während der Kündigungsfrist, erstreckt sich die Kündigungsfrist. Die Gerichte mussten einige Fragestellungen zur Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen klären.

Bonus

Viele Arbeitnehmer erhalten heute einen „Bonus“. Das Gesetz/Obligationenrecht kennt den Begriff „Bonus“ nicht. Es ist deshalb oft schwierig zu bestimmen, ob ein Bonus vom Arbeitgeber zwingend oder freiwillig zu leisten und ob er auch noch nach einer Kündigung auszuzahlen ist. In dem Zusammenhang verweise ich auf einen Fachartikel über einen Bundesgerichtsentscheid betreffend Bonus.

Gleichstellungsgesetz

Neben dem Obligationenrecht gibt es weitere Gesetze, welche für das Arbeitsrecht von Bedeutung sind. So hält das Gleichstellungsgesetz fest, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Es gibt diverse Bestimmungen (z.B. in der Mutterschutzverordnung) zum Schutze der Gesundheit von Schwangeren und stillenden Müttern.

Öffentliches Personalrecht

Arbeitnehmer, welche in der Verwaltung oder im öffentlichen Dienst tätig sind, unterstehen einem Personalgesetz oder Personalverordnung – hier greift also Öffentliches Personalrecht. In solchen Arbeitsverhältnissen ist der Kündigungsschutz besser ausgebaut. Eine Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers muss sachlich begründet sein. Ansonsten kann der Arbeitgeber zur Bezahlung einer Entschädigung und allenfalls einer Abfindung verpflichtet werden.

Konkurrenzverbot


Möchten Sie wissen, ob Ihre vertragliche Konkurrenzverbotsklausel Ihren weiteren Berufsweg behindern kann? Brauchen Sie Hilfe bei der Formulierung einer Konkurrenzverbotsklausel?

Konkurrenzverbote können entgegen geläufiger Meinung sehr wohl wirksam und durchsetzbar sein. Die Gültigkeit und Durchsetzung scheitert in der Praxis jedoch häufig an der ungenügenden Formulierung oder Form.

Arbeitslosenversicherung


Haben Sie Einstellungstage oder eine andere nachteilige Verfügung der Arbeitslosenkasse erhalten? Oder geht es um ein anderes Problem betreffend Arbeitslosenversicherung?

Beachten Sie unbedingt die auf der Verfügung oder dem Entscheid angegebene Einsprache- oder Beschwerdefrist und melden Sie sich frühzeitig. Ich helfe Ihnen gerne.

Arbeitsrechtliche Themen:

  • Akkordlohn
  • Anteil am Geschäftsergebnis
  • Arbeit auf Abruf
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitsgesetz
  • Arbeitszeit
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Berufliche Vorsorge
  • Bewährungsfrist
  • Bonusforderungen
  • Diskriminierung
  • Erfindungen des Arbeitnehmers
  • Ferienlohn
  • Ferienunfähigkeit
  • Freiwillige Weiterversicherung Pensionskasse
  • Fristlose Entlassung
  • Geheimhaltungspflicht
  • Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
  • Geschäftsführer als Arbeitnehmer
  • Gleichstellungsrecht
  • Gratifikationen
  • Handelsreisendenverträge
  • Internationaler Arbeitsvertrag
  • Konkurrenzverbot
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  • Kündigungsschutz
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  • Verwaltungsrat als Arbeitnehmer
  • Vorzeitige Pensionierung