Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung bei Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Bonus, Arbeitsunfähigkeit und Konflikten am Arbeitsplatz
Mehr erfahren über Kündigung und Aufhebungsvereinbarung für Führungskräfte
Ein Arbeitsverhältnis kann für beide Seiten von grosser wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung sein. Besonders bei einer Kündigung, einem Konflikt am Arbeitsplatz oder einer geplanten Trennung müssen häufig in kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Rechtsanwalt Marc Schmid ist Fachanwalt SAV Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in Zürich und der ganzen Schweiz.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:
- Kündigungen und fristlosen Entlassungen;
- Aufhebungsvereinbarungen;
- Freistellungen;
- Bonus-, Provisions- und Lohnforderungen;
- Arbeitsunfähigkeit und Krankheit;
- Arbeitszeugnissen;
- Konkurrenzverboten;
- Mobbing und Konflikten am Arbeitsplatz;
- Diskriminierung;
- Arbeitsverträgen und Personalreglementen;
- Restrukturierungen und Reorganisationen;
- internen Untersuchungen;
- öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Eine Kündigung, ein Konflikt mit dem Arbeitgeber oder eine längere Arbeitsunfähigkeit kann erhebliche berufliche und finanzielle Auswirkungen haben.
Wir beraten Arbeitnehmer insbesondere bei:
- ordentlicher und fristloser Kündigung;
- missbräuchlicher Kündigung;
- Kündigung während Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit;
- Aufhebungsvereinbarungen;
- Freistellung;
- Lohn- und Bonusforderungen;
- Provisionen;
- Ferien- und Überstundenansprüchen;
- Arbeitszeugnissen;
- Konkurrenzverboten;
- Mobbing und sexueller Belästigung;
- Diskriminierung;
- internen Untersuchungen;
- öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen;
- Streitigkeiten mit der Arbeitslosenversicherung.
Unser Ziel ist eine klare Beurteilung Ihrer rechtlichen Ausgangslage und eine Strategie, die nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kündigung und Entlassung
Eine Kündigung wirft häufig mehr Fragen auf, als zunächst ersichtlich ist.
Zu prüfen sein können beispielsweise:
- Ist die Kündigungsfrist korrekt?
- Besteht ein besonderer Kündigungsschutz?
- Liegt möglicherweise eine missbräuchliche Kündigung vor?
- Welche Folgen hat eine Arbeitsunfähigkeit?
- Bestehen noch Ansprüche auf Lohn, Bonus, Provision oder Ferien?
- Ist eine Freistellung korrekt ausgestaltet?
- Was geschieht mit dem Arbeitszeugnis?
- Lohnt sich eine Einsprache, Verhandlung oder Klage?
Bei einer fristlosen Kündigung ist besonders rasches Handeln wichtig. Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses setzt einen wichtigen Grund voraus und kann bei ungerechtfertigter Kündigung erhebliche finanzielle Folgen haben.
Wir prüfen Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen auf, welche Ansprüche realistisch bestehen und welches Vorgehen sinnvoll ist.
Kündigung während Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
Eine Erkrankung oder ein Unfall kann Auswirkungen auf Kündigung, Kündigungsfrist und Lohnzahlung haben.
Nach Ablauf der Probezeit bestehen bei einer unverschuldeten krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Sperrfristen. Eine vom Arbeitgeber während einer solchen Sperrfrist ausgesprochene Kündigung kann ungültig sein. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung ein, kann die Kündigungsfrist unterbrochen werden.
Die konkrete Rechtslage hängt unter anderem von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Zeitpunkt der Kündigung und dem Beginn und Umfang der Arbeitsunfähigkeit ab.
Wir prüfen insbesondere:
- ob eine Kündigung gültig ist;
- ob eine Sperrfrist besteht;
- wie lange die Kündigungsfrist läuft;
- ob sich das Ende des Arbeitsverhältnisses verschiebt;
- welche Lohn- oder Versicherungsansprüche bestehen;
- welche Bedeutung ein Arztzeugnis hat.
Aufhebungsvereinbarung und Trennungsvereinbarung
Mit einer Aufhebungsvereinbarung einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Eine solche Vereinbarung kann sinnvoll sein. Sie sollte jedoch vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden, da damit häufig zahlreiche Ansprüche endgültig geregelt oder aufgegeben werden.
Typische Punkte sind:
- Beendigungsdatum;
- Lohnzahlung;
- Freistellung;
- Abfindung;
- Bonus und Provisionen;
- Ferien und Überstunden;
- Mitarbeiterbeteiligungen;
- Arbeitszeugnis;
- Konkurrenzverbot;
- Kommunikation des Austritts;
- gegenseitige Ansprüche und Saldoklauseln.
Wir prüfen bestehende Vereinbarungsentwürfe und übernehmen bei Bedarf die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Führungskräfte, Kader und Executives
Bei Führungskräften und leitenden Angestellten stehen bei einer Kündigung häufig besonders hohe wirtschaftliche und berufliche Interessen auf dem Spiel.
Für Führungskräfte, Mitglieder der Geschäftsleitung und Executives mit Bonus, RSUs oder anderen Beteiligungsrechten finden Sie weitere Informationen auf unserer spezialisierten Seite zur Kündigung als Führungskraft
Neben dem Fixlohn können insbesondere folgende Themen von Bedeutung sein:
- Bonusansprüche;
- Aktien und Restricted Stock Units (RSUs);
- Mitarbeiterbeteiligungen;
- Abfindungen;
- Freistellungen;
- Aufhebungsvereinbarungen;
- Konkurrenzverbote;
- berufliche Reputation;
- interne Untersuchungen und Compliance-Vorwürfe.
Für diese Fälle haben wir eine eigene spezialisierte Seite erstellt:
[Mehr erfahren: Kündigung als Führungskraft]
Link auf: /kuendigung-fuehrungskraft/
Bonus, Provision und variable Vergütung
Bei Bonuszahlungen und anderen variablen Vergütungen entstehen häufig Streitigkeiten darüber, ob überhaupt ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.
Zu prüfen sind beispielsweise:
- Arbeitsvertrag;
- Bonusreglement;
- bisherige Auszahlungspraxis;
- Zielvereinbarungen;
- Ermessen des Arbeitgebers;
- Zeitpunkt der Kündigung;
- Freistellung;
- Geschäftsergebnis;
- persönliche Zielerreichung.
Auch nach einer Kündigung kann die Frage entstehen, ob für das laufende oder vergangene Geschäftsjahr noch ein Bonusanspruch besteht.
Wir prüfen die vertragliche Ausgangslage und die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Gerade bei Führungskräften und Executives können Bonusansprüche, RSUs und Aktienprogramme einen erheblichen Teil der Gesamtvergütung ausmachen. Weitere Informationen finden Sie unter Kündigung als Führungskraft: Bonus, RSUs und Abfindung.
Lohn, Überstunden und Ferien
Nicht selten entstehen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses offene finanzielle Fragen.
Dazu können gehören:
- ausstehender Lohn;
- Überstunden;
- Überzeit;
- nicht bezogene Ferien;
- Provisionen;
- Spesen;
- Bonusansprüche;
- Lohnfortzahlung bei Krankheit;
- Ansprüche aus Freistellung.
Wir beurteilen, welche Forderungen bestehen und wie sie geltend gemacht werden können.
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis kann für die weitere berufliche Laufbahn von erheblicher Bedeutung sein.
Es soll die Tätigkeit und Leistung des Arbeitnehmers zutreffend wiedergeben und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Prüfung eines bestehenden Arbeitszeugnisses;
- Verbesserung problematischer Formulierungen;
- Verhandlungen über ein Schlusszeugnis;
- Arbeitsbestätigungen;
- Zwischenzeugnissen;
- Zeugnisstreitigkeiten nach einer Kündigung.
Gerade bei einer einvernehmlichen Trennung oder Aufhebungsvereinbarung sollte das Arbeitszeugnis möglichst frühzeitig mitgeregelt werden.
Konkurrenzverbot
Ein vertragliches Konkurrenzverbot kann den nächsten beruflichen Schritt erheblich beeinflussen.
Nicht jedes Konkurrenzverbot ist jedoch automatisch gültig und durchsetzbar. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, der Zugang zu Kunden oder Geschäftsgeheimnissen, der Inhalt der Klausel und die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei:
- Prüfung der Gültigkeit eines Konkurrenzverbots;
- räumlicher, zeitlicher und sachlicher Begrenzung;
- Konventionalstrafen;
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen;
- Verhandlung einer Aufhebung oder Einschränkung;
- Gestaltung von Konkurrenzverbotsklauseln.
Mobbing, Diskriminierung und Konflikte am Arbeitsplatz
Konflikte am Arbeitsplatz können über längere Zeit eskalieren und schliesslich zu Arbeitsunfähigkeit, Verwarnungen oder Kündigungen führen.
Wir beraten bei:
- Mobbingvorwürfen;
- sexueller Belästigung;
- Diskriminierung;
- Konflikten mit Vorgesetzten oder Arbeitskollegen;
- Verwarnungen;
- Versetzungen;
- Fürsorgepflichtverletzungen;
- Kündigungen nach Beschwerden.
Gerade in eskalierenden Situationen ist es wichtig, frühzeitig zu überlegen, welche Vorfälle dokumentiert werden sollten und welche Kommunikation sinnvoll ist.
Öffentliches Personalrecht
Arbeitnehmer des Bundes, der Kantone, Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber unterstehen häufig besonderen personalrechtlichen Vorschriften.
Je nach anwendbarem Personalgesetz können sich wesentliche Unterschiede zum privaten Arbeitsrecht ergeben.
Wir beraten insbesondere bei:
- Kündigungen;
- Nichtwiederwahl;
- Freistellungen;
- Disziplinarmassnahmen;
- Konflikten am Arbeitsplatz;
- Arbeitsunfähigkeit;
- personalrechtlichen Verfügungen;
- Einsprache- und Beschwerdeverfahren.
Bei Verfügungen und Entscheiden sind die angegebenen Rechtsmittelfristen unbedingt zu beachten.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Unternehmen
Wir beraten Unternehmen und Arbeitgeber bei rechtlichen Fragen rund um Personal, Arbeitsverhältnisse und Konfliktsituationen.
Dabei geht es nicht nur darum, rechtliche Risiken zu erkennen. Entscheidend ist häufig, eine praktikable und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Wir unterstützen Arbeitgeber insbesondere bei:
- Arbeitsverträgen;
- Personalreglementen;
- Bonus- und Provisionsmodellen;
- Mitarbeiterbeteiligungen;
- Kündigungen;
- fristlosen Entlassungen;
- Aufhebungsvereinbarungen;
- Freistellungen;
- Konkurrenzverboten;
- Arbeitsunfähigkeit und Langzeitkrankheit;
- Reorganisationen und Restrukturierungen;
- Sozialplänen;
- Gesamtarbeitsverträgen;
- Personalverleih und Personalvermittlung;
- internen Untersuchungen;
- Compliance-Vorfällen;
- arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren.
Kündigungen und Trennungen auf Arbeitgeberseite
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann für einen Arbeitgeber rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Risiken mit sich bringen.
Wir beraten Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von:
- ordentlichen Kündigungen;
- fristlosen Kündigungen;
- Freistellungen;
- Aufhebungsvereinbarungen;
- Trennungen von Führungskräften;
- Kündigungen bei Arbeitsunfähigkeit;
- Reorganisationen und Stellenabbau.
Ziel ist ein rechtlich sauberes Vorgehen, das unnötige Konflikte und Risiken möglichst vermeidet.
Arbeitsverträge und Personalreglemente
Klare Vertragsgrundlagen können spätere Streitigkeiten verhindern.
Wir entwerfen und prüfen insbesondere:
- Arbeitsverträge;
- Kaderverträge;
- Geschäftsführerverträge;
- Bonusvereinbarungen;
- Provisionsmodelle;
- Personalreglemente;
- Homeoffice-Regelungen;
- Geheimhaltungsklauseln;
- Konkurrenzverbote;
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Dabei berücksichtigen wir die konkrete Organisation und die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Unternehmens.
Interne Untersuchungen
Interne Untersuchungen können erforderlich werden, wenn Verdachtsmomente oder Vorwürfe innerhalb eines Unternehmens geklärt werden müssen.
Mögliche Themen sind:
- Compliance-Verstösse;
- finanzielle Unregelmässigkeiten;
- Betrug oder Veruntreuung;
- Interessenkonflikte;
- Mobbing;
- sexuelle Belästigung;
- Diskriminierung;
- Geheimnisverletzungen;
- Verstösse gegen interne Richtlinien.
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Strukturierung und Durchführung interner Untersuchungen und vertreten auch Arbeitnehmer oder Führungskräfte, gegen die entsprechende Vorwürfe erhoben werden.
Da Marc Schmid sowohl Fachanwalt SAV Arbeitsrecht als auch im Strafrecht tätig ist, können Situationen, in denen arbeitsrechtliche und strafrechtliche Fragen zusammentreffen, übergreifend beurteilt werden.
Arbeitslosenversicherung
Wir beraten Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit Arbeitslosenkassen und Behörden, insbesondere bei:
- Einstellungstagen;
- Sanktionen;
- Rückforderungen;
- Ablehnung von Leistungen;
- Fragen zur Vermittlungsfähigkeit;
- Einsprache- und Beschwerdeverfahren.
Bei einer Verfügung oder einem Entscheid sollte die angegebene Einsprache- oder Beschwerdefrist sorgfältig beachtet werden.
So läuft die Erstberatung ab
1. Sie schildern uns kurz Ihre Situation
Senden Sie uns Ihre Anfrage und die wichtigsten Unterlagen.
Je nach Fall können dies beispielsweise sein:
- Arbeitsvertrag;
- Kündigung;
- Aufhebungsvereinbarung;
- Arbeitszeugnis;
- Bonusreglement;
- relevante E-Mails und Korrespondenz;
- Arztzeugnisse;
- Verfügungen oder Entscheide.
2. Wir analysieren die Ausgangslage
Im Erstgespräch besprechen wir die rechtliche Situation, mögliche Ansprüche und Risiken sowie das weitere Vorgehen.
3. Sie entscheiden über die nächsten Schritte
Nicht jeder Fall erfordert eine umfassende anwaltliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie selbst weiter vorgehen, uns mit einzelnen Arbeiten beauftragen oder sich umfassend vertreten lassen möchten.
Marc Schmid – Fachanwalt SAV Arbeitsrecht in Zürich
Marc Schmid ist Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht in Zürich.
Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
- Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen;
- Bonus- und Lohnstreitigkeiten;
- Arbeitsunfähigkeit;
- Arbeitszeugnisse;
- Konkurrenzverbote;
- interne Untersuchungen;
- komplexe Trennungen;
- arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren.
Sein Ansatz ist direkt, strategisch und wirtschaftlich orientiert.
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung muss eskalieren. Entscheidend ist, frühzeitig zu erkennen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen, welche Risiken zu berücksichtigen sind und welche Strategie zu einem sinnvollen Ergebnis führt.
Bei komplexen Mandaten arbeitet Marc Schmid gemeinsam mit seinem Team. Die strategische Leitung und die operative Bearbeitung werden je nach Art und Umfang des Falls effizient organisiert.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wann sollte ich bei einer Kündigung einen Anwalt kontaktieren?
Idealerweise möglichst frühzeitig, insbesondere bevor eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben, auf Ansprüche verzichtet oder eine verbindliche Position gegenüber der anderen Seite eingenommen wird.
Bei einer fristlosen Kündigung oder bei laufenden Rechtsmittelfristen kann rasches Handeln besonders wichtig sein.
Ist eine Kündigung während Krankheit gültig?
Das hängt von den konkreten Umständen ab.
Nach Ablauf der Probezeit bestehen bei unverschuldeter krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit bestimmte gesetzliche Sperrfristen. Eine vom Arbeitgeber innerhalb einer solchen Sperrfrist ausgesprochene Kündigung kann nichtig sein.
Wurde bereits vorher gekündigt und tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, kann die Kündigungsfrist unterbrochen werden.
Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?
Ja. Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Ob ein solcher besteht, muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Bei weniger schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann je nach Situation zunächst eine Abmahnung erforderlich sein.
Muss ich eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben?
Nein. Eine Aufhebungsvereinbarung beruht grundsätzlich auf einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vor der Unterzeichnung sollte geprüft werden, welche Ansprüche damit geregelt oder aufgegeben werden und welche Auswirkungen sich insbesondere auf Lohn, Bonus, Ferien, Arbeitszeugnis und weitere Rechte ergeben können.
Kann ich nach einer Kündigung eine Abfindung verlangen?
Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Kündigung. Je nach Vertrag, anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und konkreter Verhandlungssituation kann jedoch Spielraum für eine zusätzliche Zahlung bestehen.
Habe ich nach der Kündigung noch Anspruch auf einen Bonus?
Das hängt insbesondere vom Arbeitsvertrag, einem allfälligen Bonusreglement, der bisherigen Auszahlungspraxis und der konkreten Ausgestaltung der Vergütung ab.
Bei grösseren Bonusansprüchen sollte die Vertragslage sorgfältig geprüft werden.
Bei Führungskräften mit hohen Bonusansprüchen, Aktien oder RSUs finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Kündigung als Führungskraft.
Ist jedes Konkurrenzverbot gültig?
Nein. Ob ein Konkurrenzverbot gültig und durchsetzbar ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, dem konkreten Arbeitsverhältnis, der Formulierung der Klausel und den Umständen der Beendigung ab.
Lohnt sich ein Anwalt auch ohne Gerichtsverfahren?
Ja. Ein wesentlicher Teil arbeitsrechtlicher Beratung besteht darin, die Ausgangslage zu beurteilen, Verhandlungen vorzubereiten oder zu führen und nach Möglichkeit eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen.
Arbeitsrechtliche Probleme frühzeitig und strategisch angehen
Ob Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Bonusstreit, Krankheit, Arbeitszeugnis oder Konflikt am Arbeitsplatz:
Wir beurteilen Ihre Ausgangslage und entwickeln mit Ihnen eine klare Strategie für die nächsten Schritte.
RA Marc Schmid GmbH
Seestrasse 80
8002 Zürich
Telefon: +41 79 105 80 83
E-Mail: marc.schmid@rechtsschmid.ch